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   OLG Frankfurt, 05.09.2011 - 17 U 14/11   

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https://dejure.org/2011,74285
OLG Frankfurt, 05.09.2011 - 17 U 14/11 (https://dejure.org/2011,74285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.09.2011 - 17 U 14/11 (https://dejure.org/2011,74285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. September 2011 - 17 U 14/11 (https://dejure.org/2011,74285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Bauvertrag: Vergütungsanspruch für entfallene Leistung (Null-Position)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch hinsichtlich entgangenen Gewinns bzw. Vergütung bei Fortfall einer ganzen Leistung (hier: Null-Position)

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - Abrechnung so genannter Nullpositionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung von § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B auf "Nullpositionen"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anwendung von § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B auf "Nullpositionen"! (IBR 2013, 665)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 15.12.2010 - 3 U 122/10

    VOB-Vertrag: Abrechnung so genannter Nullpositionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2011 - 17 U 14/11
    Allerdings vertritt das Oberlandesgericht Bamberg 3. Zivilsenat in einem Urteil vom 15.12.2010 3 U 122/10 (abgedruckt in BauR 2011, Seite 535, 537) die Auffassung, die für die Neuposition anzusetzende Vergütung sei nicht für sich alleine geschuldet, sondern in Relation zu den anderweitigen Mehrungen und Minderungen des § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/Teil B zu setzen.
  • BGH, 28.09.1972 - VII ZR 37/72

    Träger des Kalkulationsrisikos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2011 - 17 U 14/11
    53 Vorliegend bleibt nämlich zum Einen zu berücksichtigen, dass die Klägerin hier angesichts des Wegfalls der Position 2.5, die nicht vollständig ersatzlos weggefallen ist, weil eine Nachtragsvereinbarung über die Entsorgung nicht kontaminierter Perliteschüttung geschlossen wurde, die Möglichkeit gehabt hätte, den Einheitspreis insoweit zu erhöhen (vgl. BGH BauR 1972, Seite 381 und die bereits zitierten Kommentare zu VOB).
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